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Travel Work Reisemobile Collette

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73765 Neuhausen

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Inhaber: Christina Collette

Ust-Id: DE 238163552

Für den Inhalt der Website verantwortlich im Sinne des §6 des Vertrages über Mediendienste ist  Christina Collette.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.


2. Preise
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk.Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Haben sich diese Preise geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Wird nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung widersprochen, wird das Einverständnis des Bestellers rechtsverbindlich und zu diesem Preis geliefert.Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung/Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.Bei Komplettfahrzeugen gilt für 3 Monate der am Tag der Bestellung gültige Preis. Kommt es innerhalb von 3 Monaten zu Preiserhöhungen seitens der Zulieferer, so kann Travel Work Reisemobile Collette diese weitergeben.Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


3. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen
Bei Sonderbestellungen und bei Maßanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig. Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet Travel Work Reisemobile Collette die Anzahlung mit den entstandenen Kosten. Maßanfertigungen werden nach den vom Kunden vorgelegten Plänen und Maßen hergestellt. Dieser ist für die Richtigkeit der Maßangaben ausschließlich verantwortlich. Rücknahme von Maß-Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen ist ausgeschlossen, soweit Travel Work Reisemobile Collette nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Anfertigung nachgewiesen wird.


4. Angebot/Auskünfte
Unsere Angebote sind freibleibend.Bei Bestellung eines oder mehrerer Artikel, welche eingebaut oder individuell angefertigt werden (können) oder zum individuellen Einbau bestimmt sind, erfolgt nach Eingang Ihrer Bestellung zunächst eine Anfrage bei einem von uns benannten Dritthandelsunternehmen. Dieses wird Ihre Bestellung gegebenenfalls zunächst auf Durchführbarkeit überprüfen. Vor einer erfolgreichen Überprüfung kann Ihre Bestellung nicht angenommen werden, so dass auch vorher kein Vertrag zu Stande kommt.Im Übrigen kommt ein Vertrag nur zustande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich annehmen, oder die Ware an Sie versenden. Die Übersendung einer Bestellbestätigung stellt grundsätzlich keine solche Annahme dar, sondern dient lediglich der Information, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben.Änderungen von Bauteilen, des Designs, der Farben oder sonstiger Details durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Auskünfte telefonisch oder per Telefax sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen.


5. Lieferungen
Wenn wir Ihre Bestellung nicht vollständig ausliefern können, weil ein Teil der Ware nicht auf Lager ist, geben wir den lieferbaren Teil frei zur Abholung durch den Käufer.


6. Werkstattarbeiten
Soweit zur Durchführung der im Auftrag angegebenen Arbeiten vorab eine Säuberung des Fahrzeuges erforderlich ist, kann diese Säuberung von dem Auftragnehmer ohne besonderen Auftrag auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei Montageaufträgen muss sich der Wagen in werks- bzw. serienmäßigem Zustand befinden und völlig leer angeliefert werden. Eine Haftung für alle im Fahrzeug befindlichen beweglichen Teile ist ausgeschlossen. Alle Arbeiten, die erforderlich sind, um diesen Zustand herzustellen oder auszugleichen (z.B. Unfallwagen) werden zusätzlich berechnet. Bei Montage- und Reparaturaufträgen kann der Kostenvoranschlag um bis zu 20% überschritten werden, wenn sich während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände ergeben und eine Rücksprache mit dem Auftraggeber kurzfristig nicht möglich ist. Ausgebaute Teile werden vom Auftragnehmer gegen Gebühr sofort entsorgt.


7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:a) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens.b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert.c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Im letzteren Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt.


8. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerks oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer ebenso auch dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist.Der Schadensersatz beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer juristische Person oder Kaufmann, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.Wird vor der Ablieferung von dem Käufer in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.Travel Work Reisemobile Collette behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor.


9. Umtausch
Einrichtungen oder Einrichtungseinzelteile, Bausätze sowie Lieferungen, die extra angefertigt oder speziell beschafft werden mussten, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

10. Gewährleistung
Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Einbau von Einrichtungen und Zubehörteilen) ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Von der Gewährleistung sind außerdem Schäden ausgeschlossen, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen wurden. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.Mangelhafte Teile werden nach Wahl des Verkäufers kostenlos instandgesetzt oder ausgetauscht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.Schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche zustehen), so hat der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Aufwendungsersatz. Diese Ansprüche gelten nicht im Falle eines nur unerheblichen Schadens. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. der Anspruch auf Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind nicht ausgeschlossen.Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache.Bei gebrauchten und gewerblich genutzten Kaufsachen verkürzt sich die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr, § 478 BGB wird gegenüber gewerblichen Kunden – soweit zulässig – ausgeschlossen.Soweit die gesetzliche Gewährleistungspflicht anders lautet, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.


11. EDV
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet.


12. Allgemeines und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Verkäufers.Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden


Einbaupartner: BUS-OK Shop